FAQ

Warum sind Futtermittel umfangreicher zu kennzeichnen als Lebensmittel?

Oft liest oder hört man, dass die Landwirte gar nicht wüssten, was alles in ihrem eingekauften Futter enthalten sei. Das stimmt nicht. Denn Futtermittel sind mit all ihren Bestandteilen umfangreicher zu kennzeichnen als Lebensmittel, so fordert es das österreichische Futtermittelgesetz 2009, die Futtermittelverordnung 2010 und die zahlreichen europäischen Verordnungen im Futtermittelrecht. Bei loser Ware geschieht dies über den Lieferschein, bei verpackter Ware befinden sich die Informationen direkt auf der Packung.

Die Kennzeichnung von Futter – ob Einzelfuttermittel, Mineralfutter, andere Ergänzungsfutter oder Alleinfutter – ist ein wesentlicher Bestandteil der Information an den Landwirt und wichtig, damit das Tierfutter entsprechend des jeweiligen Nährstoffbedarfs verfüttert werden kann. Es stehen folgende Informationen auf der Kennzeichnung, der so genannten Deklaration:

Zusammensetzung

Alle enthaltenen Bestandteile bzw. Einzelfutter müssen angegeben werden, und zwar mindestens in absteigender Reihenfolge ihres Anteils. Zusätzlich können die jeweiligen Anteile in Prozent aufgeführt werden. Sie müssen genannt werden, wenn bestimmte Bestandteile besonders hervorgehoben werden oder wenn ein Tierhalter dies wünscht und der Anspruch des Futterherstellers auf Schutz des Know-hows nicht massiv beeinträchtigt wird.

Inhaltsstoffe

Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist die prozentuale Angabe der Inhaltsstoffe auf der Deklaration. Dies ist für den Landwirt die eigentlich wichtige und unverzichtbare Information. Er muss genau wissen, wie viel Rohprotein (Eiweiß), Rohfett, Rohfaser, Rohasche oder auch Mineralstoffe wie Calcium, Phosphor, Natrium enthalten ist – vor allem, um eine passgenaue Ergänzung zu seinem selbst erzeugten Futter zu gewährleisten.
Die Hersteller geben dazu freiwillig den Energiegehalt des Futters auf der Deklaration an, da sich darauf ebenfalls der gesamte Fütterungsplan und die Rationsgestaltung stützen.

Zusatzstoffe

Alle im Futter enthaltenen Zusatzstoffe, für die per Gesetz ein Höchstgehalt festgesetzt ist, werden mit ihrer Menge je Kilogramm aufgelistet. Dies sind z. B. Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren, Enzyme, Mikroorganismen. Im Gegensatz zu Lebensmittel reichen die E- Nummern nicht aus, es muss zusätzlich die Chemische Quelle des Zusatzstoffes angeführt werden.  Zusatzstoffe ohne festgelegte Höchstgehalte werden freiwillig angegeben.

Fütterungshinweis

Neben diesen Inhaltsangaben gibt der Futterhersteller dem Landwirt auch noch eine kurze Beschreibung, wofür dieses Futter verwendet wird. Dies enthält z. B. den Hinweis, ob es ein Alleinfutter oder eine Ergänzung zu dem Grundfutter ist. Bei Ergänzungsfutter muss außerdem eine tägliche Höchstmenge oder ein maximaler Rationsanteil angegeben werden, damit beispielsweise die Aufnahme von Zusatzstoffen nicht über die zulässigen Höchstgrenzen hinausgeht.

Zusätzlich müssen wichtige Einzelheiten zur Rückverfolgbarkeit der Futtermittel angegeben sein, wie z. B. die Kennnummer der Partie, Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des Herstellers.

Freiwillige Angaben

Die oben genannten Angaben geben das Mindestmaß an Kennzeichnung von Futter an. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Informationen freiwillig zu benennen, die für die ernährungsphysiologischen Eigenschaften wichtig sind, z. B. nutzbares Rohprotein oder verdauliche Aminosäuren. In jedem Fall handelt es sich dabei ebenfalls um wissenschaftlich überprüfbare, objektive Angaben. Auch diese unterliegen wie die genannten Pflichtangaben zum Schutz der Käufer der amtlichen Futtermittelkontrolle.